Kostenübernahme Osteopathie

Für privatversicherte und zusatzversicherte Patienten wird eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt, die von den Kostenträgern anerkannt werden.

 

Für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen schon viele gesetztliche Krankenkassen ganz oder anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Dafür erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie der Krankenkasse einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme.

 

Sonstige Leistungen sind Selbstzahlerleistungen.